Fahren mit 17
Wann kann begonnen werden ?
- Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren möglich
- gilt für die Fahrerlaubnisklassen B,BE
- theoretische Prüfung kann 3 Monate , praktische Prüfung 1Monat vor dem 17.Geburtstag abgelegt werden
- Probezeit: 2 Jahre
- schließt die Fahrerlaubnisklassen AM + L mit ein
Allgemein
- Der Führerscheinbewerber bekommt keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung nach § 48a FeV ausgehändigt.
- Begleitpersonen werden in die Prüfbescheinigung eingetragen - Personalausweis ( gilt auch für den Fahrerlaubnisbewerber)ist stets mitzuführen.
- Prüfbescheinigung gilt in Deutschland + Östereich ( Versicherung informieren/ Rücksprache halten )
- Sobald der Kartenführerschein vorliegt kann dieser auf der Behörde abgeholt oder postalisch zugestellt werden.
- Mit der Prüfbescheinigung darf max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag weitergefahren werden. ( nur in Deutschland)
- Führerscheinklasse AM + L dürfen ohne Begleitpersonen geführt werden, da das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht ist.
Anforderungen an die Begleitpersonen
- Mindestalter: 30 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B mindestens 5 Jahren
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Missachtung der Fahrerlaubnis
- Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung geht die Auflage einher, dass nur mit den eingetragenen Begleitpersonen gefahren werden darf.
- Verstoß : 70,00€, 1 Punkt , Fahrerlaubnis wird widerrufen, Auflage: ASF
- Fahrerlaubnisbewerber: Ausweis mit Lichtbild + Prüfbescheinigung ; Begleitperson: Führerschein + Ausweis mit Lichtbild
- Das Nichtmitführen ist mit einem Verwarnungsgeld von 10,00€ verbunden.
- Es sollte ebenfalls darauf geachtet das sich nicht nur der Fahrerlaubnisbewerber bei Missachtung von Regeln strafbar macht, sondern auch die Begleitperson wenn sie z.B. alkoholisiert im Auto sitzt.